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   VG Regensburg, 13.11.2002 - RN 1 K 02.1316   

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VG Regensburg, 13.11.2002 - RN 1 K 02.1316 (https://dejure.org/2002,60994)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13.11.2002 - RN 1 K 02.1316 (https://dejure.org/2002,60994)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13. November 2002 - RN 1 K 02.1316 (https://dejure.org/2002,60994)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Göttingen, 02.04.2008 - 3 A 263/06

    Anerkennung von Mobbing als Dienstunfall

    Es muss sich zwar nicht um ein "Augenblicksereignis" handeln, jedoch muss wenigstens feststellbar sein, dass innerhalb einer Arbeitsschicht eine Einwirkung erfolgte und ein Körperschaden konkret verursacht wurde, mag auch das volle Ausmaß des Körperschadens erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden (vgl. Fürst, GKÖD 1, 3b, Stand: Dezember 2007, § 31 BeamtVG, Rn. 12, 14, und VG Regensburg, Urteil vom 13.11.2002 - RN 1 K 02.1316 -, Juris Rn. 16, 17 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 20.08.2009 - Au 2 K 09.154

    "Mobbing" als Dienstunfall (verneint); dienstunfallrechtliches Tatbestandsmerkmal

    Daher muss wenigstens feststellbar sein, dass innerhalb einer Arbeitsschicht bzw. eines zusammenhängenden Tages eine Einwirkung erfolgte und einen Körperschaden konkret verursachte (VG Regensburg vom 13.11.2002 Az. RN 1 K 02.1316 Juris RdNr. 17 m.w.N.; VG Minden vom 19.6.2008 Az. 4 K 2398/07 Juris RdNr. 17 m.w.N.; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Anm. 3 zu § 31, Nr. 1.1).
  • VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438

    "Mobbing" als Dienstunfall (verneint); Dauereinwirkung; fehlendes plötzliches

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - der Betroffene nicht pauschal eine "Mobbing"-Situation, sondern aus seiner Sicht besonders hervorgehobene Handlungsakte als Anknüpfungspunkt heranzieht (vgl. VG Regensburg, U.v. 13.11.2002 - RN 1 K 02.1316 - juris Rn. 19 m.w.N.).
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